Hochzeitstauben

Sogenannte Hochzeitstauben werden selektiv auf ihre reinweiße Farbe hin gezüchtet. Ihr Orientierungssinn ist daher weniger stark ausgeprägt bzw. bei manchen Arten (wie weißen Pfau- und Lachtauben) nicht vorhanden. Sie haben somit oft gar nicht die Möglichkeit, in ihren Ursprungsschlag zurück zu finden. Hinzu kommt, dass es teilweise keinen Schlag gibt, auf den sie “trainiert” wurden und die Tiere als “Wegwerfartikel” verkauft werden.

Nach dem Auflassen an einer Hochzeit beginnt für die weißen Tauben ein Überlebenskampf. Sie irren oft hilflos umher, verhungern oder tragen zur Vergrößerung der Stadttaubenschwärme bei. Durch ihre auffällige Farbe haben sie zudem ein höheres Risiko, von Greifvögeln geschlagen zu werden.

Hochzeitstaube und Stadttaube
Hochzeitstaube und Stadttaube

Der Tierschutz-Beirat des Landes Rheinland Pfalz nimmt folgendermaßen zur Thematik Stellung: 

“Hochzeitstauben sind oftmals Todeskandidaten. (…) Solche Tauben in die Freiheit zu entlassen, kommt im strafrechtlichen Sinne dem Aussetzen eines Tieres gleich und kann entsprechend geahndet werden. Wer sicher gehen will, keinem Tier vermeidbare Leiden oder Schäden zuzufügen, sollte von dem fragwürdigen Hochzeitsbrauch gänzlich Abstand nehmen.”

Pressetext des Tierschutz-Beirates: “Hochzeitstauben sind oftmals Todeskandidaten

Das Zurücklassen von Hochzeitstauben kann einen Verstoß gegen § 3 Nr. 1 und Nr. 3 des Tierschutzgesetzes darstellen (es ist verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, denen sie nicht gewachsen sind und es ist verboten, Tiere auszusetzen) und dementsprechend geahndet werden.

Unsere Vorsitzende Rosemarie Dolatshahi äußert sich u. a. im Artikel “Beliebter Brauch oft Todesurteil für die Tiere” im Bonner Express zum Thema.

Abschließend ein Appell der Leiterin des Tierheimes Koblenz an Hochzeitspaare. Dem Tierheim werden immer wieder verletzte und fast verhungerte ehemalige Hochzeitstauben gebracht. Das kurze Video zeigt auch, wie die Tiere artgerecht leben.