Abschuss

Mit schöner Regelmäßigkeit kommen Politiker auf die Idee, die Tauben abschießen zu lassen.

Wir haben bereits die ethischen und juristischen Aspekte von Taubentötungen (Stichworte: mildestes Mittel, vernünftiger Grund, möglichst schmerzfrei, Recht auf Leben) geschildert. Damit ist klar, dass der Abschuss von Tauben ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist.

Außerdem funktioniert es einfach nicht. Selbst der “Schädlingsbekämpfer” Rentokil schreibt:

“Grundsätzlich ist zu sagen, dass Taubenabschussaktionen durch z. B. sogenannte Stadtjäger sinnlos sind, da die Verringerung der Taubenanzahl pro Schwarm in relativ kurzer Zeit durch Mitglieder anderer Schwärme wieder ausgeglichen wird. Insofern löst der Taubenabschuss ebenso wenig das Problem wie der Versuch, Tauben vergiften zu wollen.”

Nebenbei sei noch angemerkt: Innerhalb von Städten herumzuschießen

  • ist gefährlich.
  • stößt auf geringe Akzeptanz der Bevölkerung – insbesondere bei Familien.
  • ist bei nicht “richtig” getroffene Tauben äußerst schmerzhaft (wir haben schon einige angeschossene Tauben gefunden, die extreme Qualen durchlitten – manche konnten wir retten, andere nicht).
  • lässt angeschossene Tauben an unzugängliche Stellen fliegen. Sind verwesende Tierkörper nicht eher eine Gesundheitsgefahr als lebende?
  • gefährdet unter Artenschutz stehende Tiere wie z. B. den Habicht und Wanderfalken. Denn bei Verwendung von Bleimunition können hungrige Beutegreifer das Blei fressen und daran sterben.

Juristische und funktionale Aspekte beiseite: Wer sich auch nur ein wenig mit den Tieren auseinandersetzt, ihre engen Bindungen, familiäre Fürsorge und Intelligenz kennenlernt, kann für Abschussaktionen keinerlei Verständnis haben.

Taubenpaar